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Pflegestufe 5: Wie viel Geld Sie 2025 bekommen

Felix Weber Koch • 2026-06-06 • Gepruft von Oliver Weber

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, dreht sich schnell alles um eine Frage: Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 5? 2025 sind die Leistungen der Pflegeversicherung gestiegen – und die Beträge sind höher als viele denken, daher zeigt dieser Artikel alle Geldleistungen für den höchsten Pflegegrad.

Monatliches Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige): 990 Euro (Stand 2025) ·
Monatliche Pflegesachleistung (professionelle Pflege): 2.299 Euro ·
Entlastungsbetrag pro Monat: 131 Euro ·
Tages- und Nachtpflege (maximal): 2.085 Euro ·
Vollstationäre Pflege (Pflegekassenbeitrag): 2.096 Euro

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Exakte Höhe der Leistungen ab 2026 – noch nicht veröffentlicht
  • Voraussetzungen für Pflegegrad 5 bei spezifischen Krankheitsbildern wie Alzheimer oder Sepsis können von den üblichen Kriterien abweichen
3Zeitleisten-Signal
  • 2021: Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Pflegegrade
  • 2023: Erhöhung der Pflegeleistungen
  • 2025: Aktuelle Beträge: Pflegegeld 990 €, Pflegesachleistung 2.299 € (BVA)
  • 2026: Geplante Anpassungen (noch nicht bekannt)
4Wie es weitergeht
  • Pflegegrad 5 beantragen: Antrag bei Pflegekasse stellen, dann Begutachtung durch MDK
  • Leistungen optimal kombinieren: Pflegegeld + teilweise Sachleistung möglich
  • Alle zwei Jahre Überprüfung der Pflegestufe

Die wichtigsten Fakten zu Pflegegrad 5 im Überblick:

Merkmal Wert
Höchster Pflegegrad 5
Monatliches Pflegegeld (2025) 990 €
Monatliche Pflegesachleistung (2025) 2.299 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 131 €
Voraussetzung Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Einstufung durch Medizinischer Dienst (MDK)

Wie viel zahlt die Krankenkasse bei Pflegestufe 5?

Welche Leistungen umfasst Pflegegrad 5?

Der Pflegegrad 5 deckt monatlich ein breites Spektrum ab – sieben verschiedene Posten, ein Ziel: die häusliche Versorgung zu sichern. Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

Leistungsart Monatlicher Höchstbetrag (2025) Quelle
Pflegegeld 990 € BVA (Bundesverwaltungsamt)
Pflegesachleistung 2.299 € BVA
Teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) 2.085 € Pflege.de (Pflegeportal)
Vollstationäre Pflege 2.096 € Pflege.de
Entlastungsbetrag 131 € DMRZ (Ratgeber Pflegegrad 5)
Verhinderungspflege 1.685 € (jährlich) Afilio (Vergleichsportal Pflege)
Kurzzeitpflege 1.854 € (jährlich) Afilio
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € Afilio
Hausnotruf-Zuschuss 25,50 € Pflege.de
Digitale Pflegeanwendungen 53 € Afilio (Angabe mit Vorbehalt)
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.180 € (einmalig) Afilio
Was zu beachten ist

Die vollstationäre Pflege deckt nur einen Teil der Heimkosten – der Eigenanteil („Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“) liegt bundesweit meist zwischen 1.500 und 2.500 Euro pro Monat. Der Pflegekassenbeitrag von 2.096 Euro ist also ein Zuschuss, keine Vollkostenübernahme.

Pflegegeld vs. Pflegesachleistung

Zwei Wege, ein Ziel: Wer selbst pflegt, bekommt Pflegegeld – wer einen Pflegedienst beauftragt, die Pflegesachleistung. Der Unterschied in der Praxis ist enorm.

Leistungsart Voraussetzung Monatlicher Höchstbetrag (2025)
Pflegegeld Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer 990 €
Pflegesachleistung Professioneller Pflegedienst (ambulant) 2.299 €
Kombination Teilweise Pflegedienst, teilweise Angehörige Individuell aufteilbar

Die Kombination wird oft unterschätzt: Sie können einen Teil des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst verwenden und den Rest als Pflegegeld auszahlen lassen. Laut AOK (Krankenkasse) nutzen das viele Pflegebedürftige nicht voll aus.

Die Krux

Wer ausschließlich Pflegegeld wählt, geht leer aus, wenn der Pflegedienst teurer wird als geplant. Wer nur Sachleistung nimmt, verzichtet auf 990 Euro Bargeld. Das Optimale: den Mix rechnen lassen.

Zusätzliche Zuschüsse wie Entlastungsbetrag

Neben den großen Leistungen gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (DMRZ). Er ist zweckgebunden für haushaltsnahe Dienstleistungen, Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Der Clou: Er wird automatisch von der Pflegekasse bereitgestellt – ein separater Antrag ist nicht nötig.

Das bedeutet: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5, der zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, kann 990 € Pflegegeld plus 131 € Entlastungsbetrag erhalten – insgesamt 1.121 Euro monatlich an direkten oder zweckgebundenen Zahlungen.

Fazit: Zu Hause Pflege bedeutet für viele eine monatliche Summe von 1.121 Euro – diese Kombination sollte jeder Pflegebedürftige prüfen, um nichts zu verschenken.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5?

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss von 131 Euro, der für Dienstleistungen wie Einkaufshilfen, Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppen genutzt werden kann. Er steht allen Pflegegraden ab 1 zu, die zu Hause leben. Für Pflegegrad 5 beträgt er den Höchstsatz.

Wie kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Putzhilfe, Einkaufsdienst)
  • Tages- oder Nachtpflege (auch zusätzlich zum Sachleistungsbudget)
  • Kurzzeitpflege (bis zu 1.854 Euro jährlich, Afilio)
  • Betreuungsangebote und Gruppenangebote für Pflegebedürftige

Entlastungsbetrag ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Entlastungsbetrag um 4,5 Prozent gestiegen – von 125 auf 131 Euro pro Monat (BVA). Die Anpassung erfolgt automatisch, Sie müssen nichts unternehmen.

Fazit: Der Entlastungsbetrag ist ein unterschätzter Baustein. Für Angehörige, die die Pflege selbst organisieren, bedeuten 131 Euro im Monat eine echte Entlastung – wenn sie wissen, wofür sie ihn einsetzen können.

Der Entlastungsbetrag erfordert keine separate Beantragung und kann flexibel in Anspruch genommen werden – das sollten Pflegende unbedingt nutzen.

Wie viel Geld bekomme ich, wenn ich meine Mutter zu Hause Pflege?

Voraussetzungen für Pflegegeld bei häuslicher Pflege

  • Pflegegrad 5 muss durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt sein (DMRZ)
  • Die Pflege muss überwiegend von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern erbracht werden
  • Mindestens zwei Pflegebesuche pro Monat sind nicht nötig – anders als bei Sachleistung gibt es keine Nachweispflicht

Wie beantrage ich Pflegegeld?

  1. Pflegegrad 5 bei der Pflegekasse beantragen (schriftlich oder online)
  2. MDK-Begutachtung abwarten (meist innerhalb von 5 Werktagen nach Antrag)
  3. Bescheid abwarten – bei Pflegegrad 5 wird das Pflegegeld ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend gezahlt
  4. Pflegegeld monatlich aufs Konto überwiesen – keine Verwendungsnachweise nötig

Kombination mit Pflegesachleistung möglich

Sie können bis zu 50 Prozent der Pflegesachleistung in Anspruch nehmen und den Rest als Pflegegeld behalten. Das lohnt sich, wenn der Pflegedienst nur wenige Stunden pro Woche kommt. Die Aufteilung melden Sie der Pflegekasse. Laut AOK ist das eine der häufigsten Fehlerquellen bei der Pflegefinanzierung.

„Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen 2.299 Euro pro Monat zur Verfügung.“– Pflege.de (Ratgeber Pflegegrad 5)

Die Kombination ist der Schlüssel: Wer beide Leistungen nutzt, maximiert die Unterstützung der Pflegekasse – das sollten alle Pflegenden prüfen.

Wie viel bekommt man bei Pflegestufe 6?

Gibt es eine Pflegestufe 6?

Nein – im aktuellen Pflegegradsystem gibt es nur die Stufen 1 bis 5. Die alte „Pflegestufe 6“ hat es nie gegeben. Viele verwechseln die alten Pflegestufen (1–3) mit den neuen Pflegegraden. Die höchste Stufe ist heute Pflegegrad 5, der die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit abdeckt (DMRZ).

Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad

Bis 2016 gab es drei Pflegestufen. 2017 wurde das System auf fünf Pflegegrade umgestellt, um den Bedarf genauer abzubilden – insbesondere für Menschen mit Demenz. Eine Tabelle zeigt die Gegenüberstellung:

Alte Pflegestufe Neuer Pflegegrad (ungefähre Entsprechung) Kriterium
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3–4 Schwere Beeinträchtigung
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4–5 Schwerste Beeinträchtigung

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade brachte eine genauere Abbildung des Pflegebedarfs, insbesondere für Demenzkranke.

Wann bekommt man Pflegestufe 7?

Was ist die höchste Pflegestufe?

Die höchste Stufe im deutschen Pflegesystem ist Pflegegrad 5. Eine Pflegestufe 7 existiert nicht – das ist ein weit verbreiteter Mythos. Die Verwirrung entsteht oft durch die Kombination von Pflegegrad und Behindertenstatus (GdB). Aber die Pflegeversicherung kennt maximal Pflegegrad 5 (Wikipedia – Pflegegrad (Deutschland)).

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

  • Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten
  • Punktzahl im Begutachtungsassessment: 90 bis 100 (von 100)
  • Höchste Pflegestufe: z.B. bei fortgeschrittener Demenz, Wachkoma oder schweren neurologischen Erkrankungen

Mythen um Pflegestufe 7

Im Internet kursieren Gerüchte über eine Pflegestufe 7 mit noch höheren Geldbeträgen. Das ist falsch. Die Pflegeversicherung hat maximal fünf Pflegegrade. Wer mehr Geld braucht, muss auf Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) oder Zusatzversicherungen zurückgreifen.

„Werden Menschen mit Pflegegrad 5 in häuslicher Pflege durch Angehörige gepflegt, erhalten sie monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 990 Euro.“– DMRZ (Ratgeber Pflegegrad 5)

Der Mythos der Pflegestufe 7 hält sich hartnäckig, aber die Pflegeversicherung sieht maximal fünf Grade vor – das sollten Betroffene wissen, um keine falschen Hoffnungen zu haben.

Zeitleiste: Entwicklung der Pflegeleistungen

  • 2021: Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Pflegegrade 1–5
  • 2023: Erhöhung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2023
  • 2024: Weitere Anpassung der Pflegegeld- und Sachleistungsbeträge
  • 2025: Aktuelle Beträge: Pflegegeld 990 €, Pflegesachleistung 2.299 €, Entlastungsbetrag 131 € (BVA)
  • 2026: Geplante Anpassungen (Details noch nicht veröffentlicht)

Bestätigte Fakten vs. Unklares

Bestätigte Fakten

  • Pflegegeld 2025: 990 € (BVA)
  • Pflegesachleistung 2025: 2.299 € (BVA)
  • Es gibt keine Pflegestufe 6 oder 7 (Wikipedia)

Was unklar ist

  • Höhe der Leistungen ab 2026 – wird erst Ende 2025 bekannt gegeben
  • Exakte Voraussetzungen für Pflegegrad 5 bei spezifischen Krankheitsbildern wie Alzheimer oder Sepsis (Einzelfallentscheidung durch MDK)
  • Ob der Entlastungsbetrag über 2025 hinaus weiter steigt
  • Teilstationäre Pflege: 2.085 € (Quelle: Pflege.de – tier2)
  • Vollstationäre Pflege: 2.096 € (Quelle: Pflege.de – tier2)
  • Entlastungsbetrag 2025: 131 € (Quelle: DMRZ – tier2)

Fazit: So viel Geld steht Ihnen zu

Pflegegrad 5 bringt die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung – aber sie sind kein Selbstläufer. Wer zu Hause pflegt, erhält 990 Euro Pflegegeld plus 131 Euro Entlastungsbetrag. Wer einen Pflegedienst einschaltet, kann bis zu 2.299 Euro Sachleistung nutzen. Die Kombination beider Leistungen ist der Schlüssel, um nichts zu verschenken. Für pflegende Angehörige ist die Botschaft klar: Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten und stellen Sie einen individuellen Leistungsmix zusammen – sonst verschenken Sie monatlich Hunderte Euro.

Wie beantrage ich Pflegegrad 5?

Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Diese beauftragt den MDK mit der Begutachtung. Nach der Einstufung erhalten Sie einen Bescheid mit den Leistungen.

Welche Unterlagen werden für die Einstufung benötigt?

Ärztliche Gutachten, Medikamentenplan, Pflegetagebuch und Nachweise über Diagnosen. Die Krankenkasse informiert Sie genau, welche Dokumente einzureichen sind.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig beziehen?

Ja, Sie können beide Leistungen kombinieren. Ein Teil des Sachleistungsbudgets kann für den Pflegedienst verwendet werden, der Rest wird als Pflegegeld ausgezahlt. Die Aufteilung legen Sie gemeinsam mit der Pflegekasse fest.

Was passiert, wenn ich Pflegegrad 5 ablehne?

Sie können den Bescheid anfechten oder die Leistungen gar nicht in Anspruch nehmen. Dann erhalten Sie kein Geld. Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim bei Pflegegrad 5?

Der Eigenanteil (EEE) liegt je nach Einrichtung zwischen 1.500 und 2.500 Euro monatlich. Die Pflegekasse zahlt 2.096 Euro als Zuschuss. Den Rest müssen Sie selbst tragen – oder bei Bedürftigkeit das Sozialamt.

Gibt es zusätzliche Leistungen für Pflegepersonen?

Ja, Pflegepersonen können Rentenbeiträge, Unfallversicherung und Pflegekurse erhalten. Auch die Verhinderungspflege (1.685 Euro jährlich) kann für die Entlastung der pflegenden Angehörigen genutzt werden.

Wie oft wird die Pflegestufe überprüft?

In der Regel alle zwei Jahre findet eine Nachbegutachtung durch den MDK statt. Bei deutlicher Verschlechterung können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen.


Wer wissen möchte, wie die Leistungen für andere Pflegegrade ausfallen, findet einen detaillierten Überblick bei Pflegestufe 2 in einem separaten Ratgeber.

Felix Weber Koch

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